AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Oleg Albrecht – ATLANT AI Automation Systems, Sucystraße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, im Bereich freiberufliche IT-Systemberatung, AI-Automatisierungsberatung, Prozessberatung, technische Einrichtung, Implementierung und laufende Betreuung individueller digitaler Automatisierungsprozesse.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen, Unternehmen und Organisationen im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht über diese Website geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von ATLANT AI Automation Systems ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

2. Leistungsgegenstand

ATLANT AI Automation Systems erbringt individuelle Beratungs-, Konzeptions-, Einrichtungs-, Implementierungs-, Schulungs-, Wartungs- und Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit AI-gestützten Automatisierungsprozessen, n8n-Workflows, CRM-Anbindungen, Formularprozessen, E-Mail-Prozessen, Tabellenlösungen, Benachrichtigungssystemen und vergleichbaren digitalen Systemlösungen.

ATLANT AI Automation Systems verkauft keine Standardsoftware, keine SaaS-Lizenzen und keine fertigen Massenprodukte. Die Leistungen bestehen aus individueller Beratung, technischer Konzeption, Einrichtung, Anpassung und Betreuung von Prozessen auf Basis der Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einem individuellen Projektplan oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Information über mögliche Leistungen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ATLANT AI Automation Systems ein individuelles Angebot erstellt und der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von ATLANT AI Automation Systems in Textform bestätigt wurden.

4. Art der Leistungen

Beratungs-, Analyse-, Schulungs-, Support- und Betreuungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. ATLANT AI Automation Systems schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Soweit im Einzelfall ausdrücklich die Herstellung eines konkret beschriebenen technischen Ergebnisses vereinbart wird, können einzelne Leistungsteile werkvertraglichen Charakter haben. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot oder Projektplan beschriebene Leistungsumfang.

5. Drittanbieter-Tools und Kundenkonten

Für die Umsetzung von Automatisierungsprozessen können Drittanbieter-Tools eingesetzt werden, zum Beispiel n8n, OpenAI-Schnittstellen, CRM-Systeme, Google-Dienste, Tabellenlösungen, E-Mail-/SMTP-Dienste, Telegram-Bots, Hosting-Anbieter oder vergleichbare Dienste.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden erforderliche Drittanbieter-Konten, API-Schlüssel, Lizenzen, Server, Hosting-Pakete oder Softwarezugänge vom Auftraggeber auf eigene Rechnung bereitgestellt.

ATLANT AI Automation Systems unterstützt den Auftraggeber bei Auswahl, Einrichtung, Konfiguration und Nutzung dieser Dienste. Vertragsbeziehungen zu Drittanbietern entstehen grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter.

Für Verfügbarkeit, Preise, Funktionsumfang, Änderungen, Ausfälle oder Datenschutzbedingungen von Drittanbieter-Diensten übernimmt ATLANT AI Automation Systems keine Verantwortung, soweit diese nicht von ATLANT AI Automation Systems selbst betrieben werden.

6. Nutzung eigener Infrastruktur von ATLANT AI Automation Systems

Sofern im Einzelfall technische Systeme, Server, Workflows oder Automatisierungen von ATLANT AI Automation Systems für Demo-, Pilot-, Test- oder Betreuungszwecke genutzt werden, erfolgt dies nur im jeweils vereinbarten Umfang.

Werden hierbei personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

ATLANT AI Automation Systems kann empfehlen, produktive Systeme langfristig auf Konten, Servern oder Infrastrukturen des Auftraggebers zu betreiben, damit der Auftraggeber die volle Kontrolle über Daten, Zugänge und laufende Kosten behält.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Systemdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Zugang zu Website, Formularen, CRM, E-Mail-Systemen oder Tabellen
  • API-Schlüssel und technische Zugangsdaten
  • Informationen zu bestehenden Geschäftsprozessen
  • rechtliche und organisatorische Vorgaben des Auftraggebers
  • Testdaten, Beispielanfragen und gewünschte Prozesslogiken

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

8. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Für Deutschland gilt derzeit grundsätzlich der gesetzliche Regelsteuersatz von 19%.

Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei größeren Projekten kann ATLANT AI Automation Systems Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Zahlungen nach Projektphasen vereinbaren.

9. Monatliche Betreuung und laufende Leistungen

Monatliche Betreuungs-, Wartungs-, Monitoring-, Support- oder Optimierungsleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Umfang der monatlichen Betreuung ergibt sich aus dem jeweiligen Paket, Angebot oder Vertrag. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfangreiche Neuentwicklungen, vollständige Prozessänderungen, neue Integrationen oder zusätzliche Systeme.

Laufende Leistungen können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits begonnene oder erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

10. Termine und Fristen

Projekttermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Zeitangaben dienen der Orientierung.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, technische Probleme bei Drittanbietern, ausstehende Freigaben oder höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

11. Abnahme bei konkreten Implementierungsleistungen

Soweit eine konkrete technische Implementierung als abnahmefähige Leistung vereinbart wurde, prüft der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist.

Wesentliche Mängel sind ATLANT AI Automation Systems nachvollziehbar in Textform mitzuteilen. Unwesentliche Abweichungen, die die Nutzung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern ATLANT AI Automation Systems den Auftraggeber bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.

12. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Integrationen, zusätzliche Workflows, zusätzliche Automatisierungen oder neue Anforderungen nach Projektbeginn können zu zusätzlichem Aufwand führen.

ATLANT AI Automation Systems wird den Auftraggeber über erkennbaren Mehraufwand informieren. Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung oder nach dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet.

13. Verantwortung für Inhalte und Daten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Kundendaten, Texte, Dokumente, Zugangsdaten, Prozesse und Kommunikationsinhalte verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der bereitgestellten Daten berechtigt ist und dass erforderliche datenschutzrechtliche Informationen, Einwilligungen oder vertragliche Grundlagen vorhanden sind.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Soweit ATLANT AI Automation Systems personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.

15. Zugangsdaten und Sicherheit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Schlüssel, Passwörter und sonstige technische Zugänge sicher zu verwahren und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.

ATLANT AI Automation Systems wird Zugangsdaten des Auftraggebers nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwenden und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten treffen.

16. AI-Systeme und Ergebnisse

AI-gestützte Systeme können Inhalte analysieren, strukturieren, zusammenfassen oder Vorschläge generieren. Ergebnisse von AI-Systemen können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, AI-generierte Inhalte, Empfehlungen, Klassifizierungen, Zusammenfassungen oder automatische Ausgaben vor einer geschäftlichen, rechtlichen oder sonstigen wesentlichen Verwendung angemessen zu prüfen.

ATLANT AI Automation Systems schuldet keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige berufsrechtlich geschützte Fachberatung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und zulässig ist.

17. Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen eines Projekts individuelle Konzepte, Konfigurationen, Workflows, Dokumentationen, Texte, Prozessbeschreibungen oder technische Umsetzungen erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Nicht übertragen werden Rechte an allgemeinen Methoden, Know-how, Vorlagen, wiederverwendbaren Bausteinen, allgemeinen Automatisierungslogiken, internen Konzepten oder bereits vorhandenen Materialien von ATLANT AI Automation Systems, sofern diese nicht ausdrücklich als exklusiv übertragen vereinbart wurden.

18. Referenzen

ATLANT AI Automation Systems darf den Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz nennen oder Projektinhalte öffentlich darstellen.

Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder interne Geschäftsprozesse des Auftraggebers werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

19. Haftung

ATLANT AI Automation Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ATLANT AI Automation Systems nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit der Schaden nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht.

20. Verfügbarkeit technischer Systeme

ATLANT AI Automation Systems übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten, externen Schnittstellen, APIs, Hosting-Anbietern, AI-Modellen, CRM-Systemen oder Kommunikationsdiensten, sofern diese nicht von ATLANT AI Automation Systems selbst betrieben werden.

Änderungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Preisänderungen von Drittanbietern können Auswirkungen auf eingerichtete Automatisierungen haben und können zusätzlichen Anpassungsaufwand verursachen.

21. Kündigung von Projekten

Beide Parteien können ein Projekt aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand sind bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleiben bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten und vereinbarte Aufwände vergütungspflichtig.

22. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ATLANT AI Automation Systems, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

24. Kontakt

Oleg Albrecht
ATLANT AI Automation Systems
Sucystraße 14
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland

E-Mail: info@atlant-marketing.com
Telefon: +49 157 36724391